Als Heilpraktiker (Psychotherapie) bin ich an keine Therapie gebunden und kann die Methoden, die zu Ihnen und zu Ihrer Situation passen, aus meinem Erfahrungsbereich auswählen und anwenden.
In der Regel haben selbst zahlende Klienten und Patienten eine hohe Verantwortung an sich selbst und für den Entwicklungsprozess. Sie sind offen für die Veränderung und schauen positiv in die Zukunft. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihr Thema nicht bei Ihrer Krankenkasse dokumentiert ist.
Einzelsitzung: 70 € (60 Minuten) und 100 € (90 Minuten)
Meine Leistungen sind nach §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
Die Durchführung der Tätigkeit als Heilpraktiker (Psychotherapie) gehört nicht zum Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen. Allenfalls im Einzelfall werden anfallende Kosten erstattet, wenn vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag vom Patienten gestellt wird.
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen Behandler ohne Kassenzulassung finanziert. Im Fall der beabsichtigten Behandlung durch einen Behandler ohne Kassenzulassung müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse Ihrem Antrag stattgegeben hat.
Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur
Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart
haben.
Darauf müssen Sie achten
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Therapeuten (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf
Kostenerstattung bei.
Sollten Sie über eine private Voll- oder Zusatzversicherung verfügen oder beabsichtigen eine abzuschließen, erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft, welche psychotherapeutischen Leistungen und in welcher Höhe erstattet werden, wenn der Therapeut ein Heilpraktiker (Psychotherapie) ist.
Oft stehen in den Versicherungsverträgen uneinheitlich und unvereinbar nebeneinander generelle Leistungszusagen für Behandlungen durch Heilpraktiker (Psychotherapie) und allgemeine Bestimmungen über die Erstattungsgrundsätze bei Psychotherapie, aus denen dann Einschränkungen der Erstattungspflicht abgeleitet werden.
Wichtig ist, dass die Ziffer 19 „Psychotherapie“ aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) im Leistungskatalog aufgeführt ist.
Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers (Psychotherapie) mit versichert hat. Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner privaten Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.
Als Privatversicherter sollten Sie sich deshalb vor Antritt der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung über folgende Punkte informieren: