Gefährdungsbeurteilung als Aufgabe des Arbeitgebers

 

Die Gefährdungsbeurteilung auch von psychischen Belastungen bei der Arbeit ist seit dem 25.09.2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben. Darin enthalten sind Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes, in denen zum Ausdruck kommt, dass psychische Belastungen zu berücksichtigen sind. Zudem müssen jetzt auch Kleinbetriebe (bis maximal zehn Beschäftigte) das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis deren Überprüfung dokumentieren. 

 

Die Klarstellung, wonach Arbeitgeber auch zur Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen verpflichtet sind, ergibt sich zunächst aus §4 (Allgemeine Grundsätze) Nr. 1 ArbschG und in §5 (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) Abs. 3 Nr. 6 ArbschG (psychische Belastungen bei der Arbeit).

 

Was können Sie tun?

Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen

Anhand eines standardisierten Fragebogens wird die Gefährdungsbeurteilung von möglichen psychischen Belastungen bei der Arbeit anonym im Unternehmen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse können im Anschluss effektive Maßnahmen davon abgeleitet werden. Eine sinnvolle Maßnahme ist die Implementierung eines Stresspräventionstrainings.

 

Stresspräventionstraining? Welchen Nutzen hat das Unternehmen davon?

Psychische Belastungen und ihre Folgen stellen für Unternehmen ein erhebliches betriebliches Risiko dar. Qualifizierte, ausgeglichene und gesunde Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung, um die Unternehmensziele zu verwirklichen.

Somit liegt der Nutzen für das Unternehmen durch das Training zum Stressmanagement auf der Hand:

  • Motivation, Engagement und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter steigt
  • Eine gute Kommunikationskompetenz der Mitarbeiter verbessert das gesamte Betriebsklima
  • Der Krankenstand sinkt und die Leistungsfähigkeit steigt
  • Durch das Erlernen von Bewältigungsstrategien sinkt die psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeitsrate
  • Stresspräventionstrainings vermeiden, dass die psychische Belastungssituation in einen Burn-out führt

 

 

Stresspräventionstraining? Welchen Nutzen haben die Mitarbeiter davon?

Mit dem persolog-Stress-Profil kann der Mitarbeiter anhand der Selbstanalyse verschiedene Stressoren herausarbeiten. Das Profil gibt Anstoß, die Stressoren zu interpretieren und situationsgebunden zu bewältigen. Dabei reflektiert der Mitarbeiter die Stresswirkung und lernt, zwischen kurz- und langfristigen Stressreaktionen zu unterscheiden. Das Ergebnis der Analyse erarbeitet der Mitarbeiter selbst mit Hilfe des Analysetools und es ist damit absolut diskret.

 

Die Mitarbeiter erfahren, wie sie...

  • ein Bewusstsein für das eigenen Stresserleben zu entwickeln
  • Stresssignale frühzeitig erkennen und entgegenwirken
  • vermeidbare Stressoren im Umfeld frühzeitig reduzieren oder gar eliminieren
  • eigene Ressourcen erkennen und mobilisieren
  • ein eigenes Anti-Stress-Programm entwickeln
  • Stress langfristig zu bekämpfen

 

Welche Finanzierungsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützungen gibt es?

Es besteht die Möglichkeit gemäß §65 a Abs. 2 SGB V für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Bonus für gesundheitsfördernde Maßnahmen von der Krankenkasse zu erhalten.

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde der §3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz eingeführt. Er ermöglicht Unternehmen ihren Beschäftigten einkommenssteuerfreie Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes (Präventionskurse) oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 600 € jährlich pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer anzubieten.

 

Zu den steuerlichen und rechtlichen Fragen steht unser Kooperationspartner Rechtsanwälte Schilling – Peters gerne zur Verfügung.

 

Sprechen Sie uns an, Sie erhalten ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen.

 

Download - Flyer für Arbeitgeber von Stephan Kammerer
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